Beim gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen wird die Diskettenverarbeitung zum 30. Juni 2013 eingestellt. Ab dem 1. Juli 2013 ist eine Verarbeitung von Datenträgern durch das Mahngericht nicht mehr möglich. Aktuelle Informationen zum Mahnverfahren erhalten Sie auch hier:
http://www.mahngerichte.de/aktuelles/index.htm
Hinweis: Die Verarbeitung von Disketten und anderen Datenträgern ist bei allen anderen Mahngerichten bereits seit einiger Zeit eingestellt worden.