Wir erinnern daran, dass die Betreibungsämter nur noch bis zum 30. Juni 2023 verpflichtet sind, Eingaben gemäß dem alten eSchKG-Standard 2.1.01 zu verarbeiten und zu beantworten.
Wenn Sie noch diese eSchKG-Version einsetzen, müssen Sie daher rechtzeitig vor dem 30.06.2023 auf die aktuelle eSchKG-Version 2.2.01 umgestellt haben. IKAROS unterstützt diese eSchKG-Version bereits seit IKAROS-Version 2021.1.