Hiermit informieren wir Sie über einen Fehler, der leider in allen Auslieferungen (2019.2 P6, 2020.1 P3 und 2.13 P2) enthalten ist und alle Inkassodienstleister betrifft (Rechtsanwälte sind nicht betroffen).
Es handelt sich hierbei um die Stammdaten der RVG-Ziffern. Diese verweisen in den Vergütungsdetails auf die verschiedenen Gesetzesstellen, unter denen es möglich ist, die Gebühren als Verzugsschaden geltend zu machen. Hier soll zuerst ein Verweis auf das RDG und später auf das RVG erfolgen. Der Hinweis auf das RDG ist dabei allerdings nicht vollständig. Als Beispiel sei hier einmal der 2300 für einen Inkassodienstleister genannt:
In den Auslieferungen wird folgendes in die Vergütungsdetails geschrieben:
„0,5 Geschäftsgebühr analog § 13 Abs. I, Nr. 2300 Abs. I VV RVG aus 1.000 EUR“.
Hier fehlt die Nennung des RDG (der Paragraf 13 Absatz I wird genannt und bezieht sich auf das RDG). Korrigiert wird dieses in
„0,5 Geschäftsgebühr analog § 13 Abs. I RDG, Nr. 2300 Abs. I VV RVG aus 1.000 EUR“.
Sollten Sie die Pakete zu G4 (2019.2 P6 oder 2020.1 P3) bereits heruntergeladen und auf der Produktion eingespielt haben (in einer Entwicklungs- oder Integrationsumgebung müssten Sie nicht zwangsläufig eine Korrektur vornehmen), so stellen wir auf dem FTP-Server unter „/kunden/wartung/VVInkG Korrektur RVG-Ziffer G4“ ein Korrekturskript bereit. Sollten Sie die Produktion noch nicht geupdatet oder die Pakete nur heruntergeladen aber nicht eingespielt haben, so laden Sie das jeweilige Paket bitte erneut herunter.
Die Pakete für G4 werden wir heute im Laufe des Tages durch korrigierte Versionen ersetzen.
Für G3 wird die Korrektur im Rahmen des Patches 3 (2.13 P3) korrigiert und zeitnah ausgeliefert. Dieses beinhaltet auch die nötigen Änderungen für das GMV bzgl. VVInkG und Legal-Tech-Gesetz.