Am 25.11.2016 ist das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften“ (EuKoPfVODG) veröffentlicht worden.
Dieses beinhaltet Änderungen, welche die Verwendung des ZV-Formulars gemäß Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) betreffen:
– Die 500-Euro-Grenze für Aufenthaltsermittlungen und für Vermögensermittlungen ist mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Im Standard von IKAROS werden diese Ermittlungen nicht verwendet, daher ist hier keine Anpassung erforderlich. Sollten Sie allerdings eigene Anpassungen am ZV-Formular vorgenommen haben, die diese Ermittlungen nutzen, so beachten Sie dies bitte.
– Ferner erlaubt diese Änderung dem Gerichtsvollzieher Auskünfte beim Handelsregister und bei den Gewerbeämtern einzuholen.
– Es wurde ein angepasstes Gerichtsvollzieher-Formular veröffentlicht, dass ab dem 01.12.2016 zu benutzen ist. Allerdings ist die Verwendung des „alten“ Formulars (gemäß § 6 GVFV) noch für Aufträge, die bis zum 28. Februar 2017 eingereicht werden, zulässig. Diesbezüglich werden wir kurzfristig eine neue Version des ZV-Formulars (rechtzeitig vor Auslaufen der Übergangsfrist) für alle in Wartung befindlichen IKAROS-Versionen veröffentlichen.