Der 29. September 2016 wurde von der BRAK als geplanter Starttermin für das beA kommuniziert. In einem Sondernewsletter wurde informiert, dass bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens beim AGH von der Einrichtung empfangsbereiter beAs für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte abgesehen wird. Die offizielle beA-Webseite kündigt das beA aber weiterhin für den 29. September an.
Unabhängig wann das beA tatsächlich starten wird können Verfahren weiterhin über das EGVP laufen.
In einem ersten Schritt wollen wir für IKAROS-GMV eine Schnittstelle für den Nachrichtenaustausch mit den Mahngerichten und dem beA schaffen. Allerdings wurde von Seiten der BRAK noch keine aktuellen Informationen für Drittschnittstellenanbieter herausgegeben. Eine Testumgebung für Drittprodukte soll es lt. BRAK frühestens im Spätherbst geben. Da sowohl unser Partner für die zugrundeliegende Technik, die Procilon IT-Solutions GmbH, als auch wir danach noch etwas Zeit für die letztendliche Umsetzung und Integration benötigen ist von einer Verfügbarkeit IKAROS-GMV mit beA nicht mehr in 2016 auszugehen.