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30.08.2016
Adam Fratczak

Postzustellungsauftrag der Deutschen Post AG ab dem 01.09. steuerpflichtig

Der Postzustellungsauftrag der Deutschen Post AG ist ab dem 01.09. steuerpflichtig. Bitte beachten Sie dieses, wenn Sie diese spezielle Art der Zustellung verwenden. Die weiteren Zustellungsarten der Deutschen Post AG bleiben auch weiterhin steuerfrei.

Sollten Sie diesen Auftrag nicht speziell verwenden kann es trotzdem sein, dass Sie hiervon betroffen sind: Gerichtsvollzieher nutzen diese spezielle Beauftragung, um Dokumente zuzustellen. Es ist zu erwarten, dass die Gerichtsvollzieher diese Kosten auch steuerpflichtig an Sie weitergeben werden. Diese Kosten müssen Sie in IKAROS steuerpflichtig buchen. Hierzu werden wir kurzfristig einen neuen Vorgang „K016 – Portokosten stpfl.“ für alle in Wartung befindlichen Versionen veröffentlichen.