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09.06.2016
Adam Fratczak

Update zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Das beA für alle Rechtsanwälte soll laut letzter offizieller Ankündigung der BRAK ab dem 29. September 2016 empfangsbereit sein.

Heute hat die BRAK jedoch eine Presseerklärung bezüglich des AGH-Verfahrens zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach verschickt. Darin heißt es, dass die BRAK bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von der Einrichtung empfangsbereiter beAs für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland absehen wird.

Ob dies Einfluss auf den geplanten Starttermin am 29. September haben wird, ist unklar. Aber unabhängig davon können Verfahren zunächst weiterhin über das EGVP laufen.

Zudem arbeitet Ferber-Software bereits mit der Procilon IT-Solutions GmbH zusammen, die mit der technischen Umsetzung des Nachrichtenaustauschs zwischen dem beA und IKAROS beauftragt ist. In einem ersten Schritt wird für IKAROS-GMV eine Schnittstelle für den Nachrichtenaustausch mit den Mahngerichten und dem beA geschaffen.

Leider liegen jedoch nach wie vor nur spärliche technische Informationen zum beA seitens der BRAK vor.