Gegen Ende des letzten Jahres wurde seitens der Justiz der EGVP Classic Bürger-Client zum 01.01.2016 abgekündigt (Details finden Sie unter: http://www.egvp.de/meldungen/index.php).
Davon betroffen ist auch IKAROS, da der Datenaustausch im Rahmen des automatisierten Mahnverfahrens per EGVP-Client erfolgt.
Die Abkündigung bedeutet, dass der EGVP-Client ab dem 01.01.2016 nicht mehr genutzt werden kann und somit zwingend ein Ersatz benötigt wird. Seit einiger Zeit werden Sie bei der Benutzung des EGVP-Clients über eine Meldung auf dieses Ablaufdatum hingewiesen.
Zwischenzeitlich hat die Governikus KG (ehemals bremen online services GmbH & Co. KG, Hersteller des EGVP-Clients) per Newsletter in Aussicht gestellt, dass als Ersatz für den EGVP-Client der „Governikus Communicator Justiz Edition“ in wenigen Wochen zum Download zur Verfügung stehen wird. Dieser wird für Nutzer aus insgesamt 15 Bundesländern lizenz- und pflegekostenfrei erhältlich sein.
Der Governikus Communicator Justiz Edition stellt, nach Angaben der Governikus GmbH, eine 1:1-Alternative zum EGVP-Client dar. Ferber-Software geht daher aktuell davon aus, dass er als Ersatz für den EGVP-Client zur Kommunikation mit den Mahngerichten aus IKAROS heraus verwendet werden kann.
Um diese Annahme zu festigen, wird Ferber-Software nach Veröffentlichung des Governikus Communicators Integrationstests mit IKAROS-GMV starten. Sollten diese Tests positiv verlaufen, gibt Ferber-Software den Governikus Communicator zur Nutzung mit IKAROS frei.
Hinweis: Governikus weist darauf hin, dass der Governikus Communicator aufgrund der aktuellen Vertragslage und den damit einhergehenden Lizenzvereinbarungen für Nutzer aus Baden-Württemberg nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann. Die Governikus KG ist bestrebt, eine Lösung zu finden.
Besonderheiten für Rechtsanwälte
Rechtsanwälte müssen ihren elektronischen Rechtsverkehr künftig über das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) abwickeln. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist derzeit damit beschäftigt, das beA umzusetzen und dessen Einführung zum 01.01.2016 sicherzustellen. Damit besteht ab 2016 grundsätzlich Empfangszuständigkeit/-bereitschaft über das beA für alle zugelassenen Rechtsanwälte.
Durch die Abkündigung des EGVP-Clients seitens der Justiz sind Rechtsanwälte somit ab dem 01.01.2016 auf das beA angewiesen. Da der Zeitplan zur Umsetzung des beA jedoch sehr eng gesteckt ist, erwägen Justiz und BRAK eine Übergangsfrist, um laufende anwaltliche Tätigkeiten nicht zu behindern. Während dieser Übergangsfrist können EGVP und beA parallel betrieben werden. Die genannte Übergangsfrist wurde jedoch bislang nicht genauer spezifiziert. Im Hinblick auf die Übergangsfrist geht Ferber-Software aktuell davon aus, dass Rechtsanwälte auch nach dem 01.01.2016 noch per EGVP (dann über den Governikus-Communicator) kommunizieren können.
Wir halten Sie in unserem Blog über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.