Wie bereits bekannt sein dürfte, wird zum 01. Mai 2015 bundesweit das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) in Kraft treten. Aktuell wird bei uns analysiert, welche Auswirkungen dieses neue Gesetz auf IKAROS haben wird. Bereits bekannt ist die Tatsache, dass nach dem neuen § 44 (1) bei einer Anfrage an Einwohnermeldeämter deutlich gemacht werden muss, dass die beantragten Daten nicht verwendet werden
„für Zwecke
a) der Werbung oder
b) des Adresshandels,
es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.“
Wie uns vor wenigen Tagen vom Anwenderbeirat mitgeteilt wurde, hat der Landtag des Freistaates Bayern genau diesen Gesetzesabschnitt in der Sitzung vom 22. Mai 2013 bereits zum 01. Juli 2013 in Kraft treten lassen.
Das bedeutet, dass ab sofort Anfragen an Einwohnermeldeämter in Bayern einen entsprechenden Hinweis beinhalten müssen. In IKAROS werden wir die EMA-Anfrage (Vorgangsvorlage „E001“) kurzfristig im Rahmen von Patchs erweitern.