Am 31.01.2025 wurden vom Bundestag Änderungen an den Kostentabellen im RVG und den Gerichtskosten beschlossen (KostBRÄG 2025). Für IKAROS werden hier daher neue Kostentabellen nötig.
Das Gesetz soll noch im Februar in den Bundesrat eingebracht werden, weshalb wir derzeit mit einer Verkündung noch im Februar rechnen. Demnach gelten die neuen Gebührentabellen ab 01.04.2025. Die Frist verschiebt sich, wenn die Verkündung später stattfindet oder der Bundesrat nicht zustimmen sollte.
Wir werden zeitnah binnen weniger Tage nach der Verkündung ein Zusatzpaket, das die neuen Kostentabellen einspielt, für alle in Wartung befindlichen IKAROS-Versionen zur Verfügung stellen, also für 2023.1 (alle Patch-Level) und 2024.1. Dieses Paket kann auch schon vor dem 01.04.2025 eingespielt werden. Die Kostentabellen erhalten alle ein entsprechendes „Gültig ab“-Datum.
Beachten Sie bitte: Auch die Gerichtskosten des PfÜBs werden im Gesetzesentwurf von 22,- auf 24,- erhöht. Diese werden als Kostentabelle „G2111“ eingespielt. Damit diese Kostentabelle in den ZV-Formularen automatisch genutzt wird, ist das im August 2024 veröffentlichte ZV-Paket erforderlich („ZVFV 20240822“). In IKAROS 2023.1 Patch 3 und 2024.1 Patch 1 wird der Stand dieses ZV-Pakets bereits integriert sein.
Das Update mit den neuen KostBRÄG-Kostentabellen wird aber auch in diesen beiden Patchs wegen der Veröffentlichungszeitpunkte noch separat eingespielt werden müssen.