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05.12.2022
Andreas Schulte

ERV: Neue Version der beA-Komponente verfügbar und Update zum Thema Fernsignatur 

Wie bereits in unserem Blog-Eintrag vom 04.10.2022 (https://www.ferber-software.de/2022/10/empfang-von-erv-nachrichten-mit-neuen-nachrichtentypen-fehlerhaft/) angekündigt, kann es insbesondere bei Nachrichten von Gerichtsvollziehern im Bereich der Zwangsvollstreckung zu Problemen kommen. 

Dafür steht ab sofort eine neue Version der beA-Komponente für IKAROS auf unserem FTP-Server unter „/kunden/wartung/beA Component (IKAROS Electronic Legal Transaction)/“ bereit. Diese muss auf den Clients installiert werden, um die problematischen beA-Nachrichten aus IKAROS heraus empfangen zu können. Ein Update für IKAROS selbst ist nicht erforderlich. 

Auch wenn Sie nicht von dem Problem betroffen sind, muss die neue Version der beA-Komponente bis zum 31.12.2022 installiert werden. In der neuen Version der beA-Komponente ist ebenfalls ein neues Herstellerzertifikat enthalten, welches bei der BRAK hinterlegt ist und in allen Kanzleisoftwares bis zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht werden muss. 

Das Setup kann sowohl für eine Erstinstallation als auch zur Aktualisierung einer vorhandenen Installation verwendet werden. 

Des Weiteren möchten wir Sie auf die gemeinsame Information der Bundesrechtsanwaltskammer und des Softwareindustrieverbands elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) zum Thema Fernsignatur hinweisen: https://portal.beasupport.de/fileadmin/user_upload/pdfs/2022-11-22_Wichtige_Informationen_zum_Jahreswechsel_BRAK_SIV-ERV.pdf 

Wie Sie der Liste entnehmen können, werden wir im Jahr 2022 die Fernsignatur in IKAROS nicht unterstützen können. Um ab dem 01.01.2023 weiterhin qualifizierte elektronische Signaturen anbringen zu können, muss auf andere Karten, wie zum Beispiel D-Trust-Karten der Bundesdruckerei oder Signaturkarten der Deutsches Gesundheitsnetz GmbH (DGN), zurückgegriffen werden.