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15.08.2022
Adam Fratczak

beA: Neue Fernsignaturkarten

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vor einiger Zeit angefangen die von Ihnen ausgestellten beA-Karten auszutauschen. Dabei werden die neuen Karten nur mit einer Fernsignatur-Möglichkeit ausgestattet.

Leider wurden wir und andere Softwarehersteller im Rechtsanwaltsbereich sehr spät von der BRAK informiert, so dass jetzt erst mit einer Integration der Fernsignatur gestartet werden kann. Eine entsprechende ausführliche Stellungnahme zur geänderten Signaturpraxis im beA vom Softwareindustrieverband elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV), dessen Mitglied Ferber-Software ist, kann an dieser Stelle eingesehen werden (Link: https://siv-erv.de/der-softwareindustrieverband-elektronischer-rechtsverkehr-siv-erv-befasst-sich-in-einer-gemeinsamen-stellungnahme-aller-mitglieder-mit-der-geaenderten-signaturpraxis-im-bea/)

In der Praxis bedeutet das, dass Rechtsanwälte – sofern sie die neue Signaturkarte der BRAK nutzen – mit IKAROS-ERV keine Signaturen anbringen können. Sollten Sie von dem Problem betroffen sein, bitten wir Sie mit Herrn Brinkmann (bastian.brinkmann@ferber-software.de) Kontakt aufzunehmen. Alternativ kann auf D-Trust-Karten der Bundesdruckerei oder Signaturkarten der Deutsches Gesundheitsnetz GmbH (DGN) für die qualifizierte elektronische Signatur zurückgegriffen werden.