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01.07.2022
Adam Fratczak

SCHUFA: Neues Auskunftei-System

Die SCHUFA hat mit ihren Newslettern im April 2022 auf die Einführung eines neuen Auskunftei-Systems hingewiesen. Das neue Auskunftei-System beinhaltet neben einer überarbeiteten Software- und Datenbankarchitektur auch ein neues Datenmodell. Zur Umstellung auf das neue Auskunftei-System wird daher auch eine Datenmigration auf Seiten der SCHUFA nötig sein.

Speziell mit dem Newsletter vom 28.04.2022 hat die SCHUFA auch über eine damit einhergehende Neuerung bei der Beauskunftung von Namensänderungen informiert: Derzeit werden Anfragen zu Personen, die unter einem nicht aktuellen Namen bekannt sind, mit dem Hinweis auf den neuen Namen als H2-Hinweismerkmal beantwortet. Es muss eine zweite Anfrage gestellt werden, um die Auskunft unter dem neuen Namen zu erhalten. Mit dem neuen Verfahren erteilt die SCHUFA direkt eine vollständige Auskunft mit dem neuen Namen und gibt per H3-Hinweismerkmal alle bekannten früheren Namen der angefragten Person mit. Somit entfällt künftig die zweite Anfrage. Das neue Verfahren greift ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf das neue Auskunftei-System.

Mit dem neuen Verfahren kennzeichnet die SCHUFA derartige Auskünfte dann zusätzlich mit einem Identitätsvorbehalt zur Person. Nachmeldungen hingegen erhalten grundsätzlich keinen Identitätsvorbehalt. Hier steht lediglich das H3-Hinweismerkmal zur Verfügung, sofern dieser zu Ihrem Nachmeldeumfang gehört.

Nach aktuellem Stand plant die SCHUFA die Umstellung der Produktivumgebung auf das neue Auskunftei-System für den 1./2. Oktober 2022. Falls es dabei zu unerwarteten Problemen kommt, sodass die Umstellung nicht möglich ist, sieht die SCHUFA einen neuen Versuch für den 22./23. Oktober vor. Die Testumgebung der SCHUFA wurde bereits zum 1. Juni 2022 auf das neue Auskunftei-System umgestellt.

Für IKAROS bedeutet dies Folgendes:
In den derzeit verfügbaren IKAROS-Versionen wertet die SCHUFA-Schnittstelle den Identitätsvorbehalt zur Person noch nicht aus.

Mit den IKAROS-Versionen 2022.1 Patch 1, 2021.1 Patch 3 und 2020.1 Patch 5 passen wir die SCHUFA-Schnittstelle so an, dass der Identitätsvorbehalt bei der Übernahme der Daten nach IKAROS berücksichtigt werden kann. Sofern Sie eine ältere IKAROS-Version einsetzen, empfehlen wir, dass Sie Ihre Workflows anpassen, sodass Sie im Falle des Identitätsvorbehalts die nach IKAROS übernommenen Daten (Adressen, Geburtsdatum, Schuldnermerkmale) prüfen und ggf. korrigieren können.

Folgende Versandtermine sind aktuell für die genannten IKAROS-Versionen ohne Gewähr geplant:
2022.1 Patch 1 -> Versand Ende August 2022
2021.1 Patch 3 -> Versand Mitte September 2022
2020.1 Patch 5 -> Versand Ende September 2022