Voraussichtlich ab dem 01.01.2022 wird es für die Kommunikation mit der Justiz das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geben. Bürger und Organisationen werden dann das eBO nutzen müssen, während Rechtsanwälte weiterhin das beA einsetzen.
Damit mit solchen Postfächern elektronisch kommuniziert werden kann, wird der Einsatz einer neuen Version des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs EGVP erforderlich.
Nach aktuellem Stand werden die bisherigen EGVP-Versionen bereits zum 01.11.2021 durch die Folgeversionen 4.1 und 4.2. abgelöst. Auch die bundesdeutschen Mahngerichte werden ab dem 01.11.2021 diese EGVP-Versionen verwenden.
Dies hat u. a. Auswirkungen auf den Einsatz des Governikus Communicator Justiz Edition in Verbindung mit dessen Fachdatenimport (EDA-Dateien aus IKAROS in den Governikus Communicator übernehmen).
Auswirkung 1: Containersignaturen nicht mehr ausreichend
Die wichtigste, unbedingt zu beachtende Änderung ist, dass die Nachricht, die mittels Antragslauf in IKAROS erstellt wird, nicht länger im Governikus Communicator selbst signiert werden darf. Der Governikus Communicator bringt nur eine sogenannte Containersignatur an, die ab dem 01.11.2021 aus technischer Sicht nicht mehr zulässig ist. Stattdessen muss explizit eine qualifizierte Dateisignatur an der zu versendenden EDA-Datei angebracht werden.
Hinweis: Seit IKAROS 2019.2 Patch 6, 2020.1 Patch 3 und in 2021.1 kann, wenn eine Lizenz für das ERV-Modul von IKAROS vorhanden ist, eine geeignete Signierung automatisch beim Generieren der EDA-Datei erfolgen.
Auswirkung 2: Neue Anforderungen an XJustiz-Strukturdatensätze
Neben der neuen Anforderung an die Signatur sind weitere Anpassungen an den von IKAROS bereitgestellten Daten für den Fachdatenimport des Governikus Communicator nötig: U. a. dürfen die Dateien „nachricht.xml“ und „nachricht.xsl“ nicht länger erzeugt werden. Es muss stattdessen eine XJustiz-Datei als Anhang der Nachricht beigefügt werden.
Damit Sie ab dem 01.11.2021 weiterhin EDA-Dateien mit den bundesdeutschen Mahngerichten austauschen können, arbeiten wir derzeit an einem kleinen kostenlosen Hilfsprogramm (Tool).
Dieses Tool wird die Möglichkeit bieten, die Fachdaten aus IKAROS nach neuer Art für den Fachdatenimport des Governikus Communicators aufzubereiten, eine explizite Dateisignatur per Einbindung eines Drittprogramms an der EDA-Dateien anzubringen sowie den Governikus Communicator aus dem Tool heraus aufzurufen. Es muss künftig verwendet werden, nachdem die EDA-Datei von IKAROS-GMV erzeugt wurde und bevor der Fachdatenimport im Governikus Communicator erfolgt.
Falls Sie den Fachdatenimport des Governikus Communicators nutzen, wird das Tool für eine Übergangszeit, bis das eBO und entsprechende Softwarelösungen bereitstehen, von Ihnen eingesetzt werden müssen, um EDA-Dateien mit den Mahngerichten austauschen zu können. Es kann für alle Versionen von IKAROS eingesetzt werden, auch für Versionen, die sich nicht mehr in der Wartung befinden.
Beachten Sie, dass die explizite qualifizierte Signatur auch an der EDA-Datei angebracht werden muss, falls Sie die Nachricht an das Gericht im Governikus Communicator manuell erstellen. Auch in diesem Fall darf die Containersignatur des Governikus Communicators nicht angebracht werden.
Hinweis: In der IKAROS-Version 2021.1 können, eine Lizenz für das ERV-Modul von IKAROS vorausgesetzt, beim Erstellen von GMV-Antragsläufen automatisch ERV-Nachrichten mit den EDA-Dateien und den erforderlichen Strukturdaten sowie Signaturen erzeugt werden. Die Verwendung des Tools ist dann nicht erforderlich.
Ausblick
In IKAROS wird Anfang nächsten Jahres eine kostenpflichtige Anbindung des eBO über Softwarekomponenten der Firma procilon im Rahmen der IKAROS-ERV-Lizenz zur Verfügung stehen.
Governikus plant für Anfang 2022 die Veröffentlichung des kostenpflichtigen Nachfolgerprodukts „Governikus COM Vibilia eBO Edition“.
Der Governikus Communicator Justiz Edition ist seitens Governikus zum 30.06.2022 bezüglich Support und Wartung abgekündigt.