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31.08.2018
Adam Fratczak

Wiederinbetriebnahme beA

Das besondere elektronische Anwaltspost (beA) wird am kommenden Wochenende wieder freigeschaltet und steht ab dem 03.09.2018 wieder online zur Verfügung (Quelle: https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-23-2018).

Bitte beachten Sie, dass somit ab dem 03.09. wieder die passive Nutzungspflicht für das beA gilt (Punkt 4, http://bea.brak.de/faq-zur-nutzung-des-bea/).