Die im Mai dieses Jahres anstehende EU-DSGVO bedingt den Abschluss eines gesetzeskonformen Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag).
Ohne den unterzeichneten AV-Vertrag dürfen selbst bei Vorlage eines Pflegevertrages keine diesbezüglichen Dienstleistungen von Ferber-Software erbracht werden.
Nehmen Sie sich daher bitte kurz die Zeit und senden Sie den unterschriebenen AV-Vertrag gleich an unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Ulrich Ewers.
Die Unterlagen finden Sie im Kundenbereich unserer Website: Unterlagen EU-DSGVO