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18.06.2015
Adam Fratczak

Änderung der Auskunftei-Klausel in der ersten Mahnung nach BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf die Mitteilung von Schuldnerdaten an Auskunfteien in Mahnschreiben klar gestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis über Meldungen an Auskunfteien unzulässig ist (Az.: I ZR 157/13). Sinngemäß dürfen keine Formulierungen verwendet werden, die beim Schuldner den Eindruck erwecken, dass seine Daten an Auskunfteien gemeldet werden und dies ausschließlich durch die Tilgung der geltend gemachten Forderung unterbunden werden kann. Die Empfehlung der SCHUFA ist, die Auskunftei-Klauseln in Mahnschreiben entsprechend um die gesetzlichen Hinweispflichten aus § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG zu ergänzen. Wir werden in den kommenden Patchs und Versionen für IKAROS starter/basic/plus/enterprise die Formulierung entsprechend ändern.

Falls Sie diese Änderung vorab in Ihren Mahnschreiben durchführen wollen, finden Sie hier ein Muster mit der geplanten Erweiterung.