… dann müssen Ihre Formulare den Transparenzregelgungen des GguG entsprechen!
Das erwartet Sie:
– Detaillierte Aufschlüsselung der Inkassokosten: Art, Höhe und Entstehungsgrund bzw.
rechtliche Grundlage.
– Zentral konfigurierbare Textanpassungen zu den RVG Nummern
(gesondert für Inkassodienstleister und Rechtsanwälte)
– Die Werte werden beim Aufruf der Gebührenberechnung ermittelt bzw. gesammelt
und zum Vorgang gespeichert.
Ausführliche Informationen zur neuen 1. Mahnung finden Sie in einem unserer letzten Einträge.
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.
Rufen Sie unser Vertriebsteam an und vereinbaren einen Termin.