Etwas überraschend wurde in der vorletzten Woche das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG“) vom Bundespräsidenten unterzeichnet und in den Bundesgesetzblättern veröffentlicht.
Kernpunkt dieses Gesetztes ist die Bindung der Inkassodienstleister an das RVG. Daher ist die Erhebung von Kontoführungskosten seit dem 09.10.2013 nicht mehr statthaft.
Eine rechtliche Einschätzung finden Sie auf der Website von Frank-Michael Goebel (RiOLG)
http://www.inkassoschule.de/aktuelles/
Wir werden Ihnen so schnell wie möglich ein Skript zur Verfügung stellen, mit dem sie die Kontoführungskosten in IKAROS begrenzen können.
Für weitere Information rund um das GguG wenden Sie sich bitte an unseren Support.