Der Deutsche Bundesrat ist in seiner Sitzung vom 07. Juni 2013 der Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt und hat im Falle des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMog) den Vermittlungsausschuss angerufen.
Damit wird das Gesetz nicht zum 01. Juli 2013 inkrafttreten.
Die Gerichtskostenerhöhung für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) zum 01.07. wurde bereits in vergangenen Patchs berücksichtigt. In Kürze wird daher ein Patch erscheinen, der diese Erweiterungen wieder rückgängig macht.
Dies betrifft die Vorgänge V008 im IKAROS Standard bzw. V113 im Textpaket pro.
Sollte die Programmierung dieser Vorgänge in ihrer Verantwortung liegen, bzw. wenn sie eigene PfüB-Vorgangsvorlagen benutzen, müssen sie diese Änderungen ggf. manuell vornehmen.