Der Deutsche Bundestag hat am 15.05.2013 auf Empfehlung des Rechtsausschusses die ursprüngliche Fassung des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMog) abgelehnt und gleichzeitig den neuen Vorschlag des Rechtsauschusses angenommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die angekündigten Patchs erst veröffentlichen können, wenn auch der Bundesrat dieser Empfehlung folgt und das Gesetz endgültig verabschiedet wurde.