Zum 01. Juli 2013 tritt das 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) in Kraft.
Wurde bei der Reform der Sachaufklärung hauptsächlich das Antragswesen neu geregelt, bringt das 2. KostRMoG neue Gebührentabellen nach §13 Abs.1 RVG und §34 GKG/§28 FamGKG.
Außerdem gibt es Anpassungen des Gegenstandwerts in Teilen der Zwangsvollstreckung.
Für diese Änderungen werden wir Anfang Juni Patchs für die Editionen IKAROS enterprise und IKAROS plus/basic veröffentlichen.
Diese Patchs werden Folgendes beinhalten:
– Gebührentabelle nach §13 Abs.1 RVG
– Gerichtskostentabelle nach §34 GKG/§28 FamGKG
– Anpassungen an Standardschreiben
- Antrag zur Abgabe der Vermögensauskunft (V012): Anpassung des maximalen Gegenstandswert auf 2.000 EUR ab 01.07.2013
- PfüB (V008 bzw. V113 Textpaket pro): Anhebung der Gerichtskosten auf 20 EUR ab 01.07.2013
Bitte überprüfen Sie ggf. Ihre eigene Schreiben/Einrichtungen, vor allem wenn Sie eigene Kostentabellen zur Gebührenberechnung verwenden.