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14.07.2014
Rolf Prünte

Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Mit der Ausgabe des Bundesgesetzblatts vom 24. Juni 2014  sind kurzfristig vom Gesetzgeber überarbeitete Formulare zum Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) und des Antrags auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung in Kraft getreten.

Für den PfÜB gilt eine Übergangsfrist bis zum 01. November 2014. Neben diversen Änderungen im Formular selber wird in der Verordnung klargestellt, welche formalen Abweichungen zulässig sind und dass Anlagen, sofern keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit im Formular besteht, verwendet werden dürfen. Zu den Änderungen am Formular selber zählen unter anderem:

  • Grauer statt grüner Rahmen auf der ersten Formularseite,
  • Wegfall der Möglichkeit, die Kosten für den PfÜB durch den Gerichtsvollzieher per Lastschrift einziehen zu lassen,
  • Angabe von BIC und IBAN beim Antragsteller,
  • Diverse Änderungen bei Angabe der Forderung auf Seite 3, z.B. Möglichkeit einer ergänzenden Anlage, falls vorhandene Felder nicht ausreichend.

Zusätzlich gibt es noch viele weitere kleine Änderungen. Wir sind bereits mit der Umsetzung gestartet und werden entsprechend Patchs für IKAROS enterprise 2014.2 und IKAROS starter/basic/plus 2.10 sowie eine neue Version des Textpakets pro bereitstellen. Sobald es eine detaillierte Planung zur Veröffentlichung dieser Updates gibt, werden wir Sie hier im Blog informieren.

Für die richterliche Durchsuchungsanordnung gilt eine Übergangsfrist bis zum 01. Juni 2015. Mit diesem Formular werden wir uns im Anschluss an den PfÜB auseinandersetzen.