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09.07.2013
Wolfgang Boog

2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG)

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2013 endgültig grünes Licht für das 2. KostRmoG gegeben. Damit wird es einen Monat später als ursprünglich geplant und mit einigen Änderungen entgegen der Ursprungsfassung zum 01.08.2013 in Kraft treten.
Unsere Entwicklungsabteilung arbeitet mit Hochdruck an der endgültigen Fassung der Patchs. Diese werden Ihnen spätestens Anfang kommender Woche (KW 29) zur Verfügung stehen.

Dies betrifft die Versionen:

IKAROS enterprise 2012.1
IKAROS plus/basic: 2.7, 2.8
Textpaket pro

Den Inhalt der Patchs finden Sie hier

In Zukunft wird die Mindestgebühr nach dem RVG 15 EUR und die Gerichtskosten für einen Mahnbescheidsantrag mindestens 32 EUR betragen.

Aufgrund der Übergangsvorschriften (§ 71 GKG) empfehlen wir Ihnen, keine gerichtskosten-generierenden Anträge in den Tagen vor der Gesetzeseinführung zu erstellen und damit bis zum 01.08.2013 zu warten. Hintergrund hierfür ist, dass Gerichtskosten in IKAROS bereits bei der Antragerstellung gebucht werden, allerdings erst nach Eingang beim Gericht tatsächlich anfallen. Dadurch kann es zur Diskrepanz zwischen den im Antrag berechneten und den tatsächlich anfallenden Kosten kommen und von Gerichten moniert werden.